Erbengemeinschaft

Erbe ausschlagen: Frist, Form und die Folgen für Ihre Familie

Ein Erbe kann mehr Schulden als Vermögen bedeuten. Die Ausschlagung schützt Sie — aber nur innerhalb von 6 Wochen, nur in der richtigen Form, und sie hat Folgen für die nächsten in der Erbfolge.

100 % kostenlos Quellen: §§ 1944, 1945, 1953 BGB Stand: September 2026
Inhalt dieses Artikels

Zuerst: Lohnt sich die Ausschlagung überhaupt?

Ausgeschlagen wird alles oder nichts — auch das Elternhaus, auch das Sparbuch. Deshalb vor der Entscheidung schnell Klarheit schaffen:

  • Schulden prüfen: Kontoauszüge, Mahnungen, Kreditverträge, Schufa-Hinweise in der Post; beim Grundbuchamt Abteilung III (Grundschulden) einsehen.
  • Vermögen prüfen: Konten, Immobilie (grober Marktwert), Lebensversicherungen mit Bezugsrecht (die laufen oft am Nachlass vorbei).
  • Faustregel: Klar überschuldet → ausschlagen. Klar werthaltig → annehmen. Unklar → anwaltlich beraten lassen, notfalls annehmen und Haftung per Nachlassverwaltung begrenzen — die Ausschlagung ist praktisch endgültig.

So schlagen Sie aus — Schritt für Schritt

  1. Frist notieren: 6 Wochen ab Kenntnis (Auslandsfälle: 6 Monate). Die Uhr läuft ab dem Tag, an dem Sie von Todesfall und Ihrer Erbenstellung wissen.
  2. Weg wählen: persönlich beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person oder an Ihrem Wohnsitz) zu Protokoll erklären — oder beim Notar beglaubigen lassen und ans Nachlassgericht senden. Eingang bei Gericht zählt für die Frist.
  3. Mitbringen: Personalausweis, Sterbeurkunde (falls vorhanden), Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis.
  4. Familie durchdenken: Nach Ihnen rücken Ihre Kinder nach — für Minderjährige schlagen die Sorgeberechtigten mit aus (die 6-Wochen-Frist der Kinder beginnt mit Ihrer Ausschlagung!). Wer der Reihe nach folgt, zeigt der Erbquoten-Rechner.
Die häufigste Falle: Annahme durch Verhalten. Wer vor der Ausschlagung Nachlasskonten abräumt, Wertsachen verkauft oder Forderungen einzieht, kann das Erbe dadurch bereits angenommen haben. Erlaubt sind Sicherung und Notmaßnahmen — die Beerdigung zu bezahlen schadet nicht.

Was die Ausschlagung kostet

Gerichtsgebühr mindestens 30 € — dabei bleibt es beim überschuldeten Nachlass. Ist der Nachlass werthaltig, wird die Gebühr wertabhängig berechnet; für die notarielle Beglaubigung kommen Notarkosten hinzu. Verglichen mit dem Risiko, für fremde Schulden zu haften, ist das in Überschuldungsfällen gut angelegtes Geld.

Nach der Ausschlagung

Sie gelten, als wären Sie nie Erbe gewesen (§ 1953 BGB) — keine Haftung, aber auch kein Anspruch auf einzelne Stücke. Das Nachlassgericht informiert den nächsten Berufenen. Schlagen alle aus, erbt am Ende der Staat — der haftet nur mit dem Nachlass. Übrigens: Die 3-Monats-Anzeige beim Finanzamt betrifft nur Erben, die annehmen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Sechs Wochen ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall und Ihrem Berufungsgrund erfahren — bei einem Testament nicht vor dessen Eröffnung (§ 1944 BGB). Sechs Monate sind es, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten. Wer die Frist verpasst, hat angenommen.
Wie schlage ich das Erbe formal aus?
Nur auf zwei Wegen: persönlich zu Protokoll beim Nachlassgericht oder durch eine notariell beglaubigte Erklärung, die beim Nachlassgericht eingeht (§ 1945 BGB). Ein Brief oder eine E-Mail genügen nicht.
Was kostet die Ausschlagung?
Die Gerichtsgebühr beträgt mindestens 30 € — bei überschuldetem Nachlass bleibt es dabei. Ist der Nachlass werthaltig, richtet sich die Gebühr nach dessen Wert; dazu kommen ggf. Notarkosten für die Beglaubigung.
Wer erbt, wenn ich ausschlage?
Der Nächste in der Erbfolge — als hätten Sie den Erbfall nicht erlebt (§ 1953 BGB). Wichtig: Schlagen Sie als Elternteil aus, rücken in der Regel Ihre eigenen Kinder nach. Bei einem überschuldeten Nachlass muss deshalb oft die ganze Familie der Reihe nach ausschlagen — für minderjährige Kinder erklären das die Sorgeberechtigten, teils mit Genehmigung des Familiengerichts.
Kann ich nur die Schulden ausschlagen und den Rest behalten?
Nein. Die Ausschlagung gilt immer für das ganze Erbe — Rosinenpicken gibt es nicht. Bei unklarer Lage können Erben stattdessen annehmen und die Haftung auf den Nachlass beschränken (Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz) — das gehört in anwaltliche Beratung.
Kann ich die Ausschlagung rückgängig machen?
Nur ausnahmsweise durch Anfechtung, etwa bei einem Irrtum über die Überschuldung — mit eigener 6-Wochen-Frist ab Entdeckung (§ 1954 BGB). Verlassen Sie sich nicht darauf: Vor der Ausschlagung erst die Vermögenslage prüfen.
Verliere ich durch die Ausschlagung meinen Pflichtteil?
In der Regel ja — wer ausschlägt, bekommt auch keinen Pflichtteil. Die wichtigste Ausnahme gilt für Ehepartner im gesetzlichen Güterstand (§ 1371 Abs. 3 BGB) und für Fälle, in denen das Erbe mit Beschränkungen wie Testamentsvollstreckung belastet ist (§ 2306 BGB). Das sind Anwaltsfragen — vor der Ausschlagung klären.
Quellen
Zuletzt geprüft: September 2026
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