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Erbschaftssteuer-Rechner: Was bleibt von Ihrem Erbe?

Drei Angaben — dann sehen Sie Ihren Freibetrag, den steuerpflichtigen Teil und die rechnerische Steuer nach dem ErbStG. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

kostenlos keine Anmeldung, keine Speicherung Stand: November 2026 · §§ 15, 16, 19 ErbStG
1In welchem Verhältnis standen Sie zur verstorbenen Person?
2Wie viel erben Sie (Ihr Anteil)?

Bei mehreren Erben zählt hier nur Ihr Anteil — die Steuer wird pro Person berechnet. Den Anteil kennt der Erbquoten-Rechner.

3Zwei kurze Zusatzfragen

So wird die Erbschaftssteuer 2026 berechnet

Die deutsche Erbschaftssteuer folgt drei Schritten: Ihr Verwandtschaftsverhältnis bestimmt Steuerklasse und Freibetrag (§§ 15, 16 ErbStG). Vom Wert Ihres Erwerbs werden Freibetrag und Kostenpauschale abgezogen. Auf den Rest — abgerundet auf volle 100 € — wird der Steuersatz der Tariftabelle angewendet (§ 19 ErbStG), gedämpft durch den Härteausgleich.

Freibeträge nach § 16 ErbStG (unverändert seit 2009)

Wer erbtFreibetragSteuerklasse
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner500.000 €I
Kinder, Stiefkinder — und Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist400.000 €I
Enkel (Elternteil lebt)200.000 €I
Urenkel; Eltern und Großeltern beim Erbfall100.000 €I
Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner20.000 €II
Alle übrigen — auch unverheiratete Partner20.000 €III

Steuersätze nach § 19 ErbStG

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Der Satz gilt jeweils für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb — knapp über einer Wertgrenze dämpft der Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG) den Sprung. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.

Immobilie geerbt? Für das selbst genutzte Familienheim und für vermietete Wohnungen gelten eigene Regeln (§§ 13, 13d ErbStG), die die Steuer erheblich senken können — sie hängen aber von Voraussetzungen ab, die dieser Rechner nicht prüfen kann. Details und Beispiele: Erbschaftssteuer auf Immobilien.

Warum Ihr Ergebnis oben eher zu hoch als zu niedrig ist

Der Rechner arbeitet bewusst vorsichtig: Er kennt genau eine Abzugsposition sicher, die Erbfallkostenpauschale, und lässt alles weg, was von Umständen abhängt, nach denen er nicht fragt. Vier davon kommen so häufig vor, dass sie hier stehen sollten — jede senkt den steuerpflichtigen Erwerb, keine steht in der Zeile oben.

Die Pauschale ist ein Mindestbetrag, kein Deckel

Das Häkchen „Erbfallkostenpauschale" zieht den Betrag ab, den § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG ohne jeden Beleg gewährt. Zwei Dinge daran werden regelmäßig falsch verstanden. Erstens ist das kein Freibetrag, sondern eine Nachlassverbindlichkeit: Sie schrumpft den Erwerb, bevor der persönliche Freibetrag überhaupt angesetzt wird — genau in dieser Reihenfolge rechnet auch das Ergebnis oben. Zweitens gibt es sie pro Erbfall, nicht pro Erbe; deshalb lässt sich das Häkchen abwählen, wenn ein Miterbe sie schon genutzt hat.

Und sie ist nach oben offen. Wer Belege hat, rechnet stattdessen die wirklichen Erbfallkosten ab: die Bestattung, ein angemessenes Grabdenkmal und — der Posten, den kaum jemand auf dem Schirm hat — den Kapitalwert der üblichen Grabpflege für unbestimmte Dauer. Zusammen liegt das oft deutlich über der Pauschale. Nicht abziehbar sind dagegen die Kosten der laufenden Nachlassverwaltung (Satz 3): Kontoführung, Steuerberatung für die Erklärung, Verwaltung einer Mietwohnung.

Möbel, Auto, Schmuck: drei verschiedene Regeln

Was in der Wohnung steht, wird nicht wie Guthaben behandelt. § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellt Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände bis zu festen Grenzen frei, und zwar gestaffelt nach Steuerklasse — die genauen Beträge stehen samt Klassen in der Freibetrags-Tabelle. Für Ihre Eingabe oben heißt das: Tragen Sie den Wert der Einrichtung gar nicht erst ein, solange er unter diesen Grenzen liegt.

Die Ausnahmeliste ist allerdings länger, als der Begriff „Hausrat" vermuten lässt. Herausgenommen sind Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen — der Goldbarren im Safe und der Brillantring zählen also voll mit, streng genommen auch der goldene Ehering. Ebenfalls heraus fällt alles, was zum Grund-, Betriebs- oder land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört.

Wer gepflegt hat, hat einen eigenen Abzug

§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG begünstigt, wer der verstorbenen Person Pflege oder Unterhalt unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gewährt hat. Beide Alternativen sind weiter gefasst, als gewöhnlich zitiert wird — Unterhalt genügt, Pflege muss es nicht gewesen sein. Wichtig ist die Grenze, die selten dabeisteht: Begünstigt ist der Erwerb nur, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Es handelt sich also nicht um einen Pauschbetrag, den man ankreuzt, sondern um einen Deckel über dem Wert dessen, was tatsächlich geleistet wurde. Wer ihn geltend machen will, dokumentiert Art, Dauer und Umfang — rückwirkend gelingt das selten. Eine Druckvorlage dafür, das Pflegetagebuch, gibt es kostenlos auf unserer Schwesterseite. Der Rechner blendet den Hinweis ein, sobald Sie „nicht verwandt" wählen, weil er dort am meisten bewegt.

Der zweite Freibetrag, den kein Rechner ausrechnen kann (§ 17 ErbStG)

Neben dem Freibetrag nach Verwandtschaft gibt es beim Erwerb von Todes wegen einen zweiten, den Versorgungsfreibetrag. Er fehlt in der Rechnung oben aus einem sachlichen Grund: Seine Höhe hängt davon ab, welche Renten und Versorgungsbezüge tatsächlich laufen, und danach fragt der Rechner nicht.

PersonVersorgungsfreibetrag
Ehepartner / Lebenspartner256.000 €
Kind bis 5 Jahre52.000 €
Kind über 5 bis 10 Jahre41.000 €
Kind über 10 bis 15 Jahre30.700 €
Kind über 15 bis 20 Jahre20.500 €
Kind über 20 bis 27 Jahre10.300 €

Der Haken steckt in § 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStG: Angerechnet wird der Kapitalwert solcher Versorgungsbezüge, die nicht selbst der Erbschaftsteuer unterliegen. Gesetzliche Witwen- und Waisenrenten oder eine Beamtenversorgung fallen darunter und zehren den Betrag in der Praxis oft vollständig auf — deshalb wäre es falsch, ihn im Kopf einfach auf das Ergebnis oben draufzurechnen. Der Umkehrschluss ist der nützliche Teil: Was selbst besteuert wird, kürzt ihn nicht. Wer eine private Hinterbliebenenversorgung aus einem Vertrag der verstorbenen Person erhält, sollte diese Unterscheidung mit der Steuerberatung durchgehen, bevor er den Freibetrag abschreibt.

Was der Härteausgleich tatsächlich tut

Der Tarif des § 19 Abs. 1 ErbStG ist ein Vollmengentarif: Der Satz einer Stufe gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil oberhalb der Wertgrenze. Ohne Korrektur würde ein einziger Euro über einer Grenze die Steuer auf den ganzen Erwerb hochstufen — bei den Sprüngen der Tabelle oben wären das schnell mehrere tausend Euro für einen Euro mehr Erbe.

Genau das verhindert § 19 Abs. 3 ErbStG. Kurz über einer Wertgrenze wird die Steuer gedeckelt: Angesetzt wird höchstens die Steuer, die an der vorherigen Wertgrenze angefallen wäre, zuzüglich eines Anteils des übersteigenden Betrags — die Hälfte bei Sätzen bis 30 Prozent, sonst drei Viertel. Der Rechner oben prüft beide Wege und nimmt den günstigeren; greift die Deckelung, steht in der Zeile „Steuerklasse / Steuersatz" der Zusatz „Härteausgleich greift". Eine vollständig durchgerechnete Beispielrechnung mit Wertgrenze, Normalsteuer und gedeckeltem Betrag steht auf Erbschaftssteuer auf Immobilien.

Immobilie im Nachlass: was der Rechner nicht prüfen kann

Der Rechner setzt eine Immobilie an wie Kontoguthaben — sie fließt mit ihrem Wert in den Erwerb ein, und erst darüber entscheidet der Freibetrag. Das ist der Normalfall. Drei Vorschriften können die Steuer aber erheblich drücken, und keine davon lässt sich aus drei Eingaben ableiten, weil sie an Umstände anknüpfen, die nur Sie kennen:

Die teuerste Stelle steckt in der Auseinandersetzung. Wer bei der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen auf einen Miterben überträgt, verliert insoweit selbst die Familienheim-Befreiung und die Begünstigung für Vermietetes (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 3, § 13d Abs. 2 Satz 2 ErbStG). Beim Übernehmenden erhöht sich der begünstigte Wert nur, soweit er dafür nicht begünstigtes Vermögen aus demselben Nachlass hingibt — das Sparguthaben also, nicht das eigene Konto. Dieselbe Sperre greift, wenn Sie die Immobilie aufgrund einer letztwilligen Verfügung an einen Dritten herausgeben müssen. Wer die Erbengemeinschaft auflöst, sollte die Reihenfolge deshalb vorher mit der Steuerberatung durchgehen. Die Voraussetzungen im Einzelnen, mit Flächengrenze, Wertansatz und Beispielrechnung: Erbschaftssteuer auf Immobilien.
Die Zahl, auf die Ihr Steuerbescheid aufbaut, steht in einem anderen Bescheid. Um dieselbe Immobilie kreisen drei verschiedene Werte: der Grundbesitzwert, den das Finanzamt für die Erbschaftssteuer gesondert feststellt (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG, zuständig das Lagefinanzamt nach § 152 Nr. 1 BewG), der Verkehrswert, der beim Pflichtteil und bei jeder Abfindung unter Miterben zählt, und der Marktpreis beim Verkauf. Der Grundbesitzwert entsteht in einem typisierten Massenverfahren nach §§ 182–196 BewG, das Ihr Objekt nie gesehen hat — und liegt deshalb oft zu hoch. Dagegen hilft der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG), aber nur per Einspruch gegen den Feststellungsbescheid und nur binnen eines Monats. Welche Gutachten das Finanzamt akzeptiert, was sie kosten und ab welcher Wertdifferenz sich der Aufwand rechnet: Grundbesitzwert prüfen und senken.
Was ist die Immobilie wert — ohne Anbieter?
Fast jede Entscheidung im Nachlass hängt an einer Zahl. Zwei Wege führen ohne Anbieter dorthin: die Bodenrichtwerte der Länder sind frei abrufbar, und ein Verkehrswertgutachten für Ihr konkretes Objekt erstellt der Gutachterausschuss Ihrer Gemeinde zu festen amtlichen Gebühren. Wer einen Pflichtteil geltend macht, kann verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird — diese Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 BGB). Gegenüber dem Finanzamt kann als Nachweis eines niedrigeren Werts regelmäßig ein Gutachten des Gutachterausschusses oder einer bestellten bzw. zertifizierten Sachverständigen dienen (§ 198 Abs. 2 BewG); ebenso ein Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres um den Bewertungsstichtag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).
Wert ermitteln: die Wege im Vergleich

Welche Uhr wann läuft

An der Erbschaftssteuer hängen vier Fristen, und die kürzeste davon ist nicht die, an die zuerst gedacht wird:

FristWofürab wannNorm
3 MonateAnzeige des Erwerbs, formlos aber schriftlichKenntnis vom Erwerb§ 30 ErbStG
mind. 1 MonatSteuererklärung abgeben — erst nach AufforderungAufforderung durch das Finanzamt§ 31 Abs. 1 ErbStG
1 MonatEinspruch gegen den Wert der Immobilie — im Feststellungsbescheid, nicht im SteuerbescheidBekanntgabe des Feststellungsbescheids§ 355 AO, §§ 151, 155 BewG
10 JahreZusammenrechnung früherer Erwerbe derselben Personjede einzelne Zuwendung§ 14 ErbStG

Die Anzeige nach § 30 ErbStG ist keine Steuererklärung — die fordert das Finanzamt bei Bedarf gesondert an. Ein amtliches Formular gibt es für die Anzeige nicht, schriftlich verlangt das Gesetz sie aber ausdrücklich; welche Angaben hineingehören, steht in § 30 Abs. 4. Alle weiteren Uhren nach einem Todesfall — von der 6-Wochen-Ausschlagung bis zur Pflichtteilsverjährung — stehen in der Fristenübersicht.

Die 10-Jahres-Zeile der Tabelle ist die, die den Rechner oben am deutlichsten begrenzt: Erwerbe derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Der persönliche Freibetrag lebt also nicht bei jedem Erwerb neu auf, sondern erst nach Ablauf dieser zehn Jahre — wer zu Lebzeiten bereits beschenkt wurde, startet im Erbfall nicht wieder bei null. Dieser Rechner bildet die Zusammenrechnung nicht ab; er rechnet einen einzelnen Erwerb, und dasselbe gilt für Betriebsvermögen, Vermächtnisse und Auslandsvermögen.

Eine Steuer kommt dagegen nicht dazu: Der Erwerb von Todes wegen ist grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 2 GrEStG), und auch die spätere Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unter Miterben ist begünstigt (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Wer die geerbte Immobilie später verkauft, sollte die Erbschaftssteuer außerdem nicht mit der Spekulationssteuer verwechseln — die hängt am Kaufdatum der verstorbenen Person und fällt in den meisten Erbfällen gar nicht an: Spekulationssteuer bei der geerbten Immobilie.

Die Grenze des Rechners: Auslandsbezug

Eine Annahme steckt in jeder Zeile oben, ohne dass sie abgefragt würde — nämlich die, dass mindestens eine der beteiligten Personen Inländer ist. Nur dann gilt die unbeschränkte Steuerpflicht, und nur für sie stimmt die Freibetragstabelle dieser Seite.

Fehlt dieser Bezug auf beiden Seiten und wird deshalb allein Inlandsvermögen besteuert, schrumpft der Freibetrag mit. § 16 Abs. 2 ErbStG kürzt ihn nicht um einen festen Betrag, sondern quotal: Maßgeblich ist, welcher Anteil des Erwerbs innerhalb von zehn Jahren nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Liegt der weit überwiegende Teil des Vermögens im Ausland, bleibt vom sechsstelligen Freibetrag rechnerisch nur ein kleiner Rest — der Rechner oben würde in einem solchen Fall also deutlich zu wenig Steuer ausweisen. Zusammen mit möglichen Doppelbesteuerungsabkommen ist das der Punkt, an dem eine Überschlagsrechnung endet und eine Steuerberatung mit Auslandsbezug anfängt.

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer

Wie viel Erbschaftssteuer muss ich zahlen?
Das hängt von zwei Dingen ab: Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person (es bestimmt Freibetrag und Steuerklasse) und dem Wert Ihres Erwerbs. Ehepartner haben 500.000 € Freibetrag, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister und Nichten/Neffen nur 20.000 €. Nur der Teil über dem Freibetrag wird versteuert — mit 7 bis 50 Prozent je nach Steuerklasse und Höhe.
Wurden die Freibeträge 2025 oder 2026 erhöht?
Nein. Die Freibeträge des § 16 ErbStG gelten unverändert seit 2009. Eine Erhöhung wurde politisch diskutiert, ist aber nicht Gesetz geworden. Neu ist seit 2025 nur die höhere Erbfallkostenpauschale: 15.000 € statt 10.300 € können ohne Nachweis für Bestattung und Abwicklung abgezogen werden.
Ist das geerbte Haus steuerfrei?
Das selbst genutzte Familienheim kann steuerfrei sein: für Ehepartner ohne Flächengrenze, für Kinder bis 200 m² Wohnfläche — Voraussetzung ist jeweils, dass Sie unverzüglich einziehen und 10 Jahre darin wohnen bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG). Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 % ihres Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Ob eine Befreiung in Ihrem Fall greift, klärt verbindlich nur ein Steuerberater.
Muss ich das Erbe dem Finanzamt melden?
Ja — innerhalb von 3 Monaten, nachdem Sie vom Erwerb erfahren haben, beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Ein amtliches Formular gibt es nicht, schriftlich verlangt das Gesetz die Anzeige aber ausdrücklich; welche Angaben hineingehören, steht in § 30 Abs. 4. Bei einem gerichtlich oder notariell eröffneten Testament entfällt die Anzeige oft — aber nicht, wenn Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen zum Erwerb gehört (§ 30 Abs. 3).
Zahlt jeder Erbe einzeln Erbschaftssteuer?
Ja. Die Erbschaftssteuer wird pro Person berechnet — jede Erbin und jeder Erbe versteuert nur den eigenen Anteil und hat den eigenen Freibetrag. Eine Erbengemeinschaft zahlt nicht gemeinsam.
Was ist der Härteausgleich?
Der Steuersatz gilt in Deutschland für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil über der Wertgrenze. Damit ein Euro mehr Erbe nicht tausende Euro mehr Steuer kostet, dämpft § 19 Abs. 3 ErbStG die Sprünge an den Wertgrenzen. Dieser Rechner rechnet den Härteausgleich automatisch mit.

Nächste Schritte

Quellen
Zuletzt geprüft: November 2026