Steuer & Kosten

Fristen im Erbfall: Was wann fällig ist — die Übersicht

Nach einem Todesfall laufen mehrere Uhren gleichzeitig. Diese Übersicht sortiert die Fristen nach Dringlichkeit — von der 6-Wochen-Ausschlagung bis zur Pflichtteils-Verjährung.

100 % kostenlos Quellen: §§ 1944, 1945 BGB, § 30 ErbStG, §§ 195, 199 BGB Stand: September 2026
Inhalt dieses Artikels

Alle Fristen auf einen Blick

FristWasBeginnRechtsgrundlage
6 WochenErbe ausschlagen (danach gilt es als angenommen)Kenntnis von Erbfall + Berufungsgrund; bei Testament ab Eröffnung§ 1944 BGB
6 MonateAusschlagung bei Auslandsbezugwie oben§ 1944 Abs. 3 BGB
3 MonateAnzeige beim Erbschaftsteuer-FinanzamtKenntnis vom Erwerb§ 30 ErbStG
2 JahreGrundbuchberichtigung gebührenfreiErbfallGNotKG (KV 14110)
3 JahrePflichtteil verjährtJahresende der Kenntnis von Erbfall + Enterbung§§ 195, 199 BGB
3 JahrePflichtteilsergänzung (Schenkungen) verjährtwie Pflichtteil§§ 195, 199, 2325 BGB

Die kritischste Frist: 6 Wochen für die Ausschlagung

Wer nichts tut, nimmt an — mit allen Schulden. Die sechs Wochen sind kurz, wenn erst Unterlagen gesichtet werden müssen. Praktisches Vorgehen: sofort Kontoauszüge, Kreditverträge und Grundbuch (Abteilung III) prüfen; bei unklarer Lage anwaltlich beraten lassen, bevor die Frist abläuft. Die Ausschlagung selbst erfolgt beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt (§ 1945 BGB).

Achtung, Annahme durch Verhalten: Wer sich wie ein Erbe verhält — Nachlasskonten leerräumt, Wertsachen verkauft — kann das Erbe dadurch schon angenommen haben, bevor die Frist abläuft. Sichern und verwalten ist erlaubt, verwerten nicht.

3 Monate: die Anzeige ans Finanzamt

Formlos, kurz, fristwahrend: Name und Todestag der verstorbenen Person, Ihr Verhältnis, grober Wert und Art des Erwerbs — an das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt (§ 30 ErbStG). Ob überhaupt Steuer anfällt, zeigt vorab der Erbschaftssteuer-Rechner. Die Anzeige ersetzt keine Steuererklärung — die fordert das Finanzamt bei Bedarf gesondert an.

3 Jahre: Pflichtteil nicht verjähren lassen

Der Pflichtteil muss aktiv geltend gemacht werden — er verjährt drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie von Erbfall und Enterbung erfahren haben. Erster Schritt ist das Auskunftsverlangen an die Erben (§ 2314 BGB); die Höhe überschlägt der Pflichtteils-Rechner. Zur Fristwahrung bei zäher Gegenseite: anwaltlich verjährungshemmende Schritte einleiten lassen.

Keine Frist, aber dringend: die Praktischen

  • Bestattung — landesrechtliche Bestattungsfristen (meist wenige Tage bis ~10 Tage).
  • Versicherungen: Lebensversicherungen verlangen oft Meldung binnen weniger Tage (Vertragsbedingungen prüfen); Gebäudeversicherung übernehmen.
  • Laufende Verträge der verstorbenen Person sichten: Miete, Abos, Strom — kündigen oder übernehmen.
  • Erbnachweis organisieren: Testament abliefern (Pflicht!), Erbschein nur wenn nötig.

Häufige Fragen

Wann beginnt die 6-Wochen-Frist für die Ausschlagung?
Mit dem Tag, an dem Sie vom Erbfall und Ihrem Berufungsgrund erfahren — bei einem Testament nicht vor dessen gerichtlicher Eröffnung (§ 1944 BGB). Wer die Frist verstreichen lässt, hat das Erbe angenommen, samt aller Schulden.
Wie schlage ich ein Erbe aus?
Durch Erklärung beim Nachlassgericht — persönlich zu Protokoll oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 BGB). Ein einfacher Brief genügt nicht. Die Ausschlagung kostet eine geringe Gerichtsgebühr und ist grundsätzlich endgültig.
Gilt die 3-Monats-Anzeige ans Finanzamt auch, wenn keine Steuer anfällt?
Die Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG) hängt nicht davon ab, ob am Ende Steuer herauskommt. Sie entfällt nur, wenn der Erwerb auf einer gerichtlich eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und das Verhältnis klar ersichtlich ist — nicht jedoch, wenn Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen zum Nachlass gehört.
Wie lange kann ich den Pflichtteil fordern?
Drei Jahre — beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der Sie beeinträchtigenden Verfügung erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Unabhängig von der Kenntnis erlischt der Anspruch spätestens nach 30 Jahren.
Gibt es eine Frist für den Erbschein oder die Grundbuchberichtigung?
Der Erbschein selbst hat keine Frist. Für die Grundbuchberichtigung gilt: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung auf die Erben gebührenfrei — danach kostet sie.
Was gilt bei Auslandsbezug?
Die Ausschlagungsfrist verlängert sich auf sechs Monate, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 Abs. 3 BGB). Lebte die verstorbene Person dauerhaft im Ausland, kann zudem ausländisches Erbrecht gelten (EU-Erbrechtsverordnung) — dann gehört der Fall in fachkundige Beratung.
Quellen
Zuletzt geprüft: September 2026
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